Wenn eine dieser Fragen Ihren Alltag beschreibt, sind Sie nicht allein — und es gibt einen strukturierten Weg heraus.
Cyberangriffe auf das Gesundheitswesen steigen rasant. Mit NIS-2 wird IT-Sicherheit zur gesetzlichen Pflicht – ein Vorfall kann Ihren Betrieb lahmlegen und die Geschäftsführung persönlich haften lassen.
Pflegebetriebe einer bestimmten Größe fallen direkt unter die NIS-2-Vorgaben — oft ohne es zu wissen.
Pflicht zur Absicherung sensibler Patientendaten – technisch, organisatorisch und dokumentiert.
Die Geschäftsleitung trägt persönlich Verantwortung für angemessene Schutzmaßnahmen – inklusive Haftung.
Bei Verstößen drohen existenzbedrohende Bußgelder — zusätzlich zu Betriebsausfall und Reputationsschaden.
In einem strukturierten Erstgespräch klären wir Betroffenheit, Risiken und die konkret erforderlichen Maßnahmen — praxisnah, verständlich, umsetzbar.